Die Hauptlügen der Pandemiemacher. Drosten und Wieler vor Gericht

 

Ursprünglich – mit Beginn des Jahres 2020 – sollte ein „neuartiges“ Corona-Virus vergleichsweise häufig eine schwere Lungenentzündung hervorrufen, die ebenfalls häufig zum Tode führt. Die WHO gab der bis heute klinisch unspezifisch gebliebenen Lungenentzündung den schwammigen Namen „Covid-19“, was für „Coronavirus-Erkrankung 2019“ steht. Gleichzeitig fand eine von der WHO beauftragte internationale Gruppe von Virologen, zu der Christian Drosten gehörte, für das Virus eine neue Bezeichnung, die eine Verwandtschaft mit dem Sars-Virus von 2003 unterstellt, nämlich SARS-CoV-2, was recht sperrig „Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom Coronavirus 2“ bedeutet, womit das Virus die ernste Erkrankung, die es erregen soll, seit Februar 2020 im Namen trägt (siehe: hier).

Im eigentlich krassen Gegensatz dazu stellte das Robert Koch Institut (RKI) unter Tierarzt Lothar Wieler früh klar, was in Deutschland als „Covid-19-Fall“ gezählt würde: jeder Mensch mit positivem Drosten-PCR-Test – und zwar („In Einklang mit den internationalen Standards der WHO und des ECDC“): „unabhängig vom Vorhandensein [!] oder der Ausprägung [!] einer klinischen Symptomatik“. Damit war von Vornherein ausgemacht, auch kerngesunde (symptomfreie) und mild/leicht erkrankte Menschen (Schnupfen, Husten) als „Covid-19-Fälle“ zu registrieren, was einerseits offensichtlich nicht nur medizinisch, epidemiologisch und gesundheitspolitisch völlig sinnfrei, sondern geradezu verrückt und dazu angetan ist, die Gesellschaft in eine veritable Psychose zu treiben, und andererseits jene Kennzahlen mit Ansage in ungeahnte Höhen fälscht, die zur Begründung einer Politik von Bürgerrechtseinschränkungen herangezogen werden. (Von der damit einhergehenden systematischen Verharmlosung ernsthafter Erkrankungen gar nicht zu reden.)

Gesund ist das neue krank

Das Ganze würde damit zwangsläufig umso wahnhaftere Züge annehmen, je mehr tatsächlich Gesunde als nunmehr Erkrankte in die „Errechnung“ von Neuinfektionen, Verdoppelungszeiten, R-Zahlen und Inzidenz-Werten einfließen. Zumal (und im krassen Gegensatz zur Namensgebung des Virus): Schon Anfang April 2020 wurde in einer BMJ-Studie begründet angenommen, dass 80 Prozent der „Infizierten“ (bzw. der Kontaminierten oder der mit dem Virus in Kontakt Geratenen) symptomlos, also gesund, bleiben. Diese Werte wurden von Antiköperstudien und einschlägigen Veröffentlichungen der T-Zellen-Forschung seitdem immer wieder mehr als bestätigt. Mindestens 95% derer, bei denen per PCR-Test Virenschnipsel gefunden wurden und/oder mittels anderer Verfahren Antikörper und/oder T-Zellen-Aktivität nachweisbar waren, sind entweder kerngesund oder haben lediglich kurzzeitig mit laufenden Nasen oder leichtem Husten zu kämpfen. Selbst das RKI gibt die Anzahl der Lungenentzündungen unter den symptomatischen [!] „Covid-19-Fällen“ nur noch mit 1% an. (Die Hospitalisierungsrate betrug weltweit etwa 2%). So wurde eine absurde Wirklichkeit geschaffen, in der – wie Achgut-Autor Felix Perrefort es einmal zuspitzte – Corona (oder Covid oder Sars2) zu haben, in der Regel bedeutete, gesund zu sein.

Aber es ging und geht noch irrer.

Vor Corona galt ein Mensch, bei dem sich ein Kontakt mit Viren nachweisen lässt, der aber nicht erkrankt, als immun. Als Grund dafür, dass Grippewellen mit neuen Influenza-Variationen stets nur 5-20% der Bevölkerung erkranken lassen, wurde neben der Saisonalität auf eine bereits existente Vorimmunität verwiesen, eine Kreuzimmunität, über die 50-80% der Bevölkerung verfügen und die sich der Erfahrung mit den Influenza-Variationen aus den Vorjahren verdankt. Die vollständige Durchseuchung der Bevölkerung mit neuen Viren scheitert daher während einer Saison auch ohne rigorose Maßnahmen an solcher Herden(-Kreuz- bzw. Vor-)Immunität und lässt den R-Wert schnell auf 1 bzw. unter 1 fallen. Das war stehendes Wissen der Medizin und Epidemiologie bis März 2020.

Drostens asymptomatische Pandemietreiber

Seit Corona aber stellte „die Wissenschaft“ in Person des Laborvirologen Christian Drosten die ganze bis dahin gültige Medizin und Epidemiologie auf den Kopf. Auf einmal wurden die Immunen (die Bürgen der Herdenimmunität) als „symptomlos Infizierte“ bzw. gar „symptomlos Erkrankte“ wahrgenommen und zu den eigentlichen Gefährdern erklärt, weil sie das Virus weitergeben würden, ohne es zu bemerken. Deshalb kam es zur historisch erstmaligen (bis dahin ausgeschlossenen, weil von vornherein nicht aussagekräftigen) PCR-Massentestung von symptomlosen Menschen und in deren Folge zur Zwangsquarantänisierung von Millionen Gesunden – und schließlich zum gesetzlichen Inzidenzwert-Lockdown-Automatismus bei (abzüglich der falsch-positiven Gesunden und mild Erkrankten) de facto einer einzigen neuen Lungenentzündung auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche. 99% der Bevölkerung waren zu jedem Zeitpunkt der „Pandemie“ gesund (oder genesen); gleichwohl adressierten die Maßnahmen jeden Bürger als potenziellen „Störer“. Gesunde hatten zu Hause zu bleiben und beim Einkaufen Masken zu tragen, um einander vor einer Infektionskrankheit zu schützen, die niemand hatte, was die Leute dann auch (mindestens psychisch) tatsächlich (mindestens tendenziell) krank machte. In den Worten des Herrn Drosten:

„Am besten wäre es, wir täten alle so, als wären wir infiziert und wollten andere vor Ansteckung schützen. Oder wir tun so, als wäre der andere infiziert und wir wollten uns selbst schützen. Daraus ergibt sich unser Verhalten.“

Damit meint der Virenflüsterer der Nation ungefähr: Zwar sind wir (noch) gesund. Aber damit wir (auch) gesund bleiben, müssen wir uns verhalten wie Kranke. Verallgemeinertes Misstrauen gegen sich selbst und den Mitmenschen, diese vollendete Asozialität wurde als solidarischer Zusammenhalt ausgegeben.

Die Legende, dass Asymptomatische überhaupt oder relevant zum Erkrankungsgeschehen beitragen, widersprach von Beginn an jedem Common Sense und wurde später in großangelegten Studien auch ausdrücklich widerlegt. Schon vorher wurde weltweit kein einziger Einzelfall dokumentiert, in dem auch nur eine ernsthafte Erkrankung auf die Ansteckung durch einen Symptomlosen rückführbar war. Kein Wunder: Das Immunsystem eines Symptomlosen verhindert die Virenvermehrung im eigenen Körper spielend; es gibt daher keine für eine Erkrankung hinreichende Viruslast, die er ausatmen und weitergeben könnte. Die angeblich symptomfreie Chinesin der entsprechenden Drosten-„Studie“, welche die krude Idee relevanter Virenverbreitung durch Asymptomatische entscheidend mit in die Welt setzte, entpuppte sich nur wenige Tage nach Veröffentlichung als symptomatisch Erkrankte, welche ihre Symptome allerdings mit Medikamenten unterdrückte (hier und hier). (In einer aktuellen „Studie“ bemüht sich Drosten verzweifelt um Rehabilitation seiner These der asymptomatischen Infektion, indem er pcr-basiert die übertragene Viruslast einer aus Disparatem unterschiedslos zusammengerührten Gruppe untersucht, nämlich „PAMS“: präsymptomatische, asymptomatische und mild-symptomatische Probanden.)

Die Leugnung der Vor- und Herdenimmunität

In dem Moment, da Drosten und andere aber damit durchkamen, aus der bereits existierenden oder (wegen vorhandener Vor- und Grundimmunität) entbehrlichen Herdenimmunität gegen jede Evidenz die eigentliche Gefahrenquelle zu machen, konnte natürlich auch behauptet werden, dass es gar keine Vorimmunität geben würde, „praktisch niemand immun“ sei (Tagesschau, 19.3.20), weshalb nach Drosten bis zur Erlangung von Herdenimmunität  60-80 Prozent der Bevölkerung erkranken würden, was Corona selbst bei gleicher oder geringerer Letalitätsrate tödlicher machte als Influenza. Daher sei der Ansteckungsprozess per immer radikalerem social distancing auszubremsen, bis man die benötigte Herdenimmunität mit einem Impfstoff erzeugen könne. Entsprechend verkündete Merkel bereits Anfang April 2020, die Pandemie (und damit auch der Ausnahmezustand) werde „nicht verschwinden, bis wir wirklich einen Impfstoff haben.“

Das (also die angebliche Gefahr durch Symptomlose und die Leugnung jedweder Vor- oder Herdenimmunität) war der Ausgangspunkt aller Modellierungen von Horrorszenarien seit Mitte März 2020 (Imperial College vom 16.3., RKI vom 20.3., BMI-Panikpapier) sowie der durch den Lockdown-Hardliner Drosten vermittelten Attacke der Gesellschaft auf die Rechte und das Wohl von Kindern, die, gerade weil sie nicht oder nur mild erkranken, zu gefährlichen Virenschleudern dämonisiert wurden: Erst verweigerte man ihnen die Bildung und das Zusammenkommen mit Gleichaltrigen, dann traktierte man sie in der Schule mit Masken, Abstandsgeboten, Corona-Tests und so neurotischen wie neurotisierenden Hygiene-Regeln. Zum Schutz der Alten und Gebrechlichen, die als (medizinische) Standard-Prophylaxe gegen Erkältungen, Lungenentzündungen, Thrombosen und Lungenembolien vor allem Bewegung an der frischen Luft, Vitamin C und D sowie regelmäßige Kontakte zu Angehörigen, Pflegenden und Mitbewohnern benötigt hätten, kam die Regierung lediglich auf die kontraproduktive Idee, sie unter massiver Verletzung ihrer Bürgerrechte und Menschenwürde über 12 Monate lang in ihren Zimmern einzusperren und von jedem Erleben zu isolieren.

Gefährlich, weil harmlos

Im aerosolversessenen Staat, seinen Wissenschaftlern, den Medien und den Coronagenießern unter der Bevölkerung mag es so denken wie in Prof. Melanie Brinkmann in der WELT vom November 2020:

Dieses Virus macht uns allen das Leben schwer. Allen. […] Es macht eben nur ein paar Leute schwerkrank, aber es verbreitet sich sehr leicht. Und dadurch, dass es viele Menschen nicht so stark erkranken lässt, bewegen die sich frei herum. Und nehmen sich natürlich nicht zurück. Warum sollten sie auch? Sie merken ja gar nicht, dass sie infiziert sind. Und genau das macht es so schwer, dieses Virus einzudämmen. Es ist eigentlich viel gefährlicher als ein Virus, das Menschen richtig krank macht.

In Wirklichkeit ist es dagegen natürlich so, dass es keinen Sinn macht, die Bevölkerung gegen ein Virus, das wie ein schnöder Schnupfen nicht richtig krank macht, in den Lockdown zu zwingen und durchzuimpfen. Selbst Drosten sprach Anfang März 2020 von einer "milden Erkrankung" und wiederholte im Juni 2021 vor dem Brandenburgischen Untersuchungsausschuss: "Es ist immer noch eine milde Erkrankung (für die allermeisten Menschen). Daran hat sich auch nichts geändert." Von Vornherein kann die Wirksamkeit einer Massenimpfung daher nur eine lächerliche sein. Diese Wirklichkeit bestätigen denn auch sämtliche verfügbaren Studien und Daten.

Kopfloser Impfenthusiasmus

Laut den Herstellerstudien, die zur bedingten (bzw. Notfall-) Zulassung der Impfstoffe herangezogen wurden und die Impfempfehlung der STIKO rechtfertigen sollen, senken diese das bereits geringe Risiko einer milden bis moderaten Infektion (definiert als positiver Corona-PCR-Test plus Erkältungssymptome) um im Schnitt 1%: 1,3% bei AstraZeneca–Oxford, 1,2% bei Moderna, 1,2% bei J&J, 0,93% bei Sputnik und 0,84% bei Pfizer–BioNTech. Selbst diese Werte sind noch zu hochgegriffen, wenn man mit BMJ-Mitherausgeber Peter Doshi die Fehler im Studiendesign berücksichtigt (siehe: hier, hier und hier). Im israelischen Feldversuch erreichte Pfizer–BioNTech offiziellen Angaben nach sogar nur noch eine Absolute Risiko Reduktion (AAR) von 0,46% (siehe: The Lancet).

Demgegenüber beträgt nach Herstellerstudien das absolute Risiko, durch Impfung (also aufgrund der einkalkulierten Impfreaktionen) zwei-drei Tage mit heftigen Erkältungssymptomen im Bett zu liegen, 50% (nach der ersten Dosis bei AstraZeneca, nach der zweiten Dosis bei Pfizer). Während bisher keine Evidenz dafür vorliegt, dass die Impfungen schwere Verläufe, Hospitalisierungen und Todesfälle im Corona-Zusammenhang reduzieren, sind in den europäischen, britischen, US-amerikanischen und deutschen Datenbanken zur Meldung schwerwiegender Impf-Komplikationen samt Todesfälle um ein Vielfaches mehr Einträge aufgelaufen, als vor dem Hintergrund der Erfahrung mit Impfstoffen in den letzten Jahrzehnten zu erwarten war. Diverse mögliche Spät- und Langzeitfolgen (etwa, dass Geimpfte bei erneutem Viruskontakt schwerere Verläufe haben, als es ohne Impfung der Fall gewesen wäre) können immer noch nicht ausgeschlossen werden. Im Gegenteil deutet sich als eine Spätfolge nach CICERO bereits jetzt die Schwächung des natürlichen Immunsystems gegen andere bakterielle und virale Erreger an.

Die Corona-Impfungen sind damit evident unnötig, evident wirkungslos (und zwar für alle Altersgruppen) und sehr wahrscheinlich gefährlich. Das gilt ganz besonders für die Impfung von Kindern (siehe: hier).

Norwegen und Dänemark haben AstraZeneca denn inzwischen auch mit dem Argument aus dem Programm genommen, dass das Vakzin „insbesondere“ (damit also nicht ausschließlich) bei unter 65Jährigen mehr schadet als nützt, bzw. das Risiko, an der Impfung zu sterben, größer sei als an Covid. Das ist für sich richtig, aber insofern ungerecht, als der Impfstoff von BioNTech/Pfizer sämtlichen Daten nach keineswegs bessere Ergebnisse vorzuweisen hat. Was die explodierenden Meldungen von schweren Komplikationen und Todesfällen nach (also: „an oder mit“) Impfung betrifft, liegt BioNTech weit vorne. Eine Oxford-Studie, deren Autoren nicht an der Entwicklung und Vermarktung von AstraZeneca beteiligt waren, spricht hinsichtlich etwa der Thrombosen von einer gleichen Häufigkeit (in beiden Fällen steige die Wahrscheinlichkeit von Thrombosen durch Corona-Vakzine um den Faktor 10). Und auch für die vorerkrankten Alten und Immungeschwächten, welche eine Impfung als einzige überhaupt nötig hätten, wiewohl Impfungen bei ihnen – so das RKI – traditionell am schlechtesten funktionieren, scheint BioNTech nicht sicherer zu sein. In einer Untersuchung der ersten 100 gemeldeten Todesfälle aus Altenheimen nach der Impfung mit BioNTech kommt die Gesundheitsbehörde Norwegens zum Ergebnis, dass 10 von ihnen wahrscheinlich und 26 möglicherweise an der Impfung (verfrüht) gestorben sind. AstraZeneca selbst ist offenbar in die Offensive gegangen und sucht mittels einer Studie zu mehreren Ländern nachzuweisen, dass BioNTech zu dreimal mehr Toten führt als AstraZeneca.

Juristische Aufarbeitung

Jede einzelne Impfung ist eine Körperverletzung, die erst durch die „informierte Zustimmung“ des „Patienten“ legal wird. Zur sachlichen Information gehört nicht die kampagnenartige Versicherung, dass die Impfstoffe „wirksam und sicher“ seien, und erstrecht kein indirekter Impfzwang durch den Tausch Freiheitsrechte gegen Impfbereitschaft, sondern erstens prinzipiell, dass der Impfling als Proband an einer ins Feld verlängerten Phase-3-Studie zur „Wirksamkeit und Sicherheit“ von eben nur „bedingt“ zugelassenen Vakzinen teilnimmt, die in ihrer gentechnischen Machart noch nie eingesetzt wurden, zweitens, dass die bisher ermittelten Daten zur für den Impfling relevanten ARR recht läppisch sind, u.a. weil eben drittens eine relevante Gesundheitsgefährdung durch Corona für die meisten ohnehin nicht gegeben ist, dafür aber viertens bei keinen Impfstoffen zuvor vergleichbar viele Komplikationen und Todesfälle gemeldet wurden. Unterbleibt eine derartige Aufklärung, macht sich der Impfende strafrechtlich einer Körperverletzung schuldig und haftet sogar für etwaige Impfschäden.

Es wird also gesellschaftlich und juristisch einiges aufzuarbeiten geben, sobald sich die Massenhysterie gelegt hat, die es möglich machte, angesichts einer Infektionskrankheit, die Daten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nach lediglich Teil des jahresüblichen Grippegeschehens war, verfassungswidrig in den Ausnahmezustand zu eskalieren und Millionen von Rechtsbrüchen durch unverhältnismäßige Maßnahmen zu begehen: Maskenpflicht, PCR-Test-basierte Quarantänisierungen von Gesunden und Schließungen von Geschäften, Kneipen, Schulen und Bildungseinrichtungen sowie Absage von Kulturveranstaltungen, Wegsperren der Alten, Ausgangssperren für Alle, allgemeine Impfnötigung im Kontext einer bedingten Zulassung, die selbst schon rechtswidrig war, weil eine sie unter Umständen rechtfertigende gesundheitliche Notlage, eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“, nie bestanden hat, sondern stattdessen eine Pseudo-Pandemie, deren Macher sich zu verantworten haben werden.

Ab Herbst 2021 jedenfalls sollen die Zivilprozesse gegen Drosten und Wieler beginnen. Anwalt Füllmich hatte sie im Auftrag von Unternehmern (im Fall Drosten schon Ende November 2020) auf Schadensersatz verklagt, weil sie durch fahrlässig bis vorsätzlich falsche Regierungsberatung entscheidend mitverantwortlich sind für die Schäden der unnötigen und rechtswidrigen Lockdowns. Wenn es nicht vorher schon losgeht, wird es in diesen Prozessen das erste Mal sein, dass die von Beginn an vorliegenden Fakten – vom Intensivbetten-Schwindel über die fragwürdige Massentestung mit einer fragwürdigen Drosten-PCR zu Studien über die Unwirksamkeit von Masken und Lockdowns – aus formalen Gründen zwingend Teil einer gerichtlichen Beweiserhebung und Tatsachenfeststellung werden. In den bisherigen Eilverfahren der regierungstreuen Verwaltungsgerichte, die sich in ihren Urteilen allein auf Drosten- und RKI-Verlautbarungen stützten, konnten die Richter auf eine Anhörung der Gutachter der Gegenseite legal gänzlich verzichten. Dass sich Zivilrichter dagegen mit den Argumenten und Belegen zum Realgeschehen zumindest beschäftigen müssen, garantiert keine entsprechenden Urteile, erhöht aber ihre Chancen. Je weniger Hysterie bzw. Corona-Panik in der Person des Richters selbst vorherrscht, desto mehr. Denn rational und nüchtern betrachtet, wäre die Rekonstruktion der wahren Sachzusammenhänge eine geradezu triviale Angelegenheit. Dass Richter dazu prinzipiell in der Lage sind, beweist nicht zuletzt das Weimarer Amtsgerichtsurteil vom 11. Januar 2021.